Rechtskundeseminar für die TierheilpraxisDas Rechtskundeseminar für die Tierheilpraxis wurde am 8.Februar 2014 im Rahmen der Tierheilpraktikerausbildung an der Tierheilpraktikerschule durchgeführt.

Frau Weidacher-Bauer vom Verband  „Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V.“ referierte erfrischend und absolut praxisnah zu diesem wichtigen Thema.

Die Kursteilnehmer wurden durch dieses Seminar optimal auf die mündliche Prüfung und auf die spätere Praxis vorbereitet.

Frau Weidacher-Bauer versteht es hervorragend, dieses an und für sich trockene Thema der Gesetzeskunde interessant, lebendig und äusserst kurzweilig darzulegen. Inhalte des Seminars waren unter anderem die Geschichte der Tierheilkunde, der Umgang mit Arzneien, meldepflichtige und anzeigepflichtige Infektionskrankheiten und das Tierschutzgesetz.

Anfangs berichtete die Referentin über die Entstehung der Tierheilkunde.

Die Tierheilkunde ist uralt. Die Alternativmedizin war die Medizin von Anfang an. Diese Erfahrungswerte wurden von Generation zu Generation weitergegeben.  Daher spricht man von der Alternativmedizin als Erfahrungsmedizin. Große Therapeuten und Lehrer waren z.B. Hippokrates, Paracelsus, Hildegard von Bingen, Kneipp, Dr. Christian Friedrich Samuel Hahnemann und Dr. Bach.

Jahrtausende lang behandelten und heilten die Therapeuten mit ihrem Wissen. Je nach Kontinent und Region entstanden Phytotherapie, Homöopathie, Akupunktur usw.

Zwischen der Behandlung von Mensch und Tier liegen gesetzliche Unterschiede.

Wer Menschen behandeln will, ohne Arzt zu sein, muss die Heilpraktikerprüfung ablegen. Wer Tiere behandeln will, ohne Tierarzt zu sein, muss leider noch keine Prüfung ablegen.

Die Investition in eine Ausbildung, in Fortbildungen und das Ablegen einer Prüfung bei einem Tierheilpraktikerverband sind freiwillig.

 „Für die Bezeichnung Tierheilpraktiker bedarf es weder einer Ausbildung, noch einer behördlichen Zulassung.“

Es hat mich sehr gefreut, dass Frau Weidacher-Bauer bei uns war. In Sachen Gesetzeskunde sind die Kursteilnehmer fit für Prüfung und die eigene Tierheilpraxis.

Wie haben Teilnehmer das Seminar Gesetzeskunde für die Tierheilpraxis erlebt?

„Durch viele Seminare mit qualifizierten Dozenten hat man die Möglichkeit, sich spezielles Fachwissen zu verschiedenen Themengebieten anzueignen. In einem Beispiel hierzu möchten wir das Rechtskundeseminar mit Frau Weidacher- Bauer, vom „Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e.V.“  nennen, die uns umfangreiche Informationen von hoher Priorität vermittelt hat. Fundierte Grundlagen für jeden, der diesen Beruf ausüben will.“

Rebekka und Esther Blöchinger