Als ich meine Heilpraktiker-Prüfung (für Menschen) 2008 erfolgreich absolvierte, wurde mir die Wichtigkeit dieser Prüfung, „um als Heilpraktiker keine  Gefahr für die Volksgesundheit zu sein“ klar.

Auch zum Schutz für Tiere sollte es meiner Meinung nach eine Amtstierärztliche Überprüfung geben. Jeder Tierheilpraktiker sollte erst zeigen müssen, dass er Symptome und Erkrankungen der Patienten richtig einschätzen kann und das Tier dementsprechend behandelt. Nur mit entsprechendem Wissen kann man verantwortungsvoll für das Tier handeln.

Aus diesem Grunde liegt der Schwerpunkt der Tier-Heilpraktiker-Ausbildung im Naturheilzentrum in Lappersdorf/Regensburg bei der Anatomie, Physiologie und Pathologie möglichst auf dem Niveau der Menschen-Heilpraktiker-Prüfung.

Teilnehmerzahl begrenzt auf 8

Unterrichtsstunden (Anatomie, Physiologie, Pathologie): 360

Unterrichtszeiten: 30 Sonntage von 9:00 bis 17:00 Uhr

PLUS:

30x Mittwoch von 18:30 bis 21:00 Uhr

 

PLUS: Praktika bei Tierärzten und Tierheilberufen

Ganztages-Praktika in Ställen finden der Gesundheit der Schüler zuliebe nur in der warmen Jahreszeit statt.

 

Preis: 2980 Euro bei Gesamtzahlung bis zwei Wochen vor Kursbeginn (oder nur 2480 Euro wenn Sie den Bildungsgutschein nutzen)

3200 Euro in 20 Raten zu je 160 Euro (oder nur 2700 Euro wenn Sie den Bildungsgutschein nutzen)


Berufsbild Tierheilpraktiker/in

Wer Menschen behandeln möchte, ohne Arzt zu sein, braucht eine Erlaubnis als Heilpraktiker. Hierfür ist eine Prüfung durch das Gesundheitsamt nötig. Hier beweist der zukünftige Heilpraktiker, dass er Bescheid weiss über die Anatomie (Lehre des Aufbaus des Körpers), die Physiologie (Lehre über die Funktion des Körpers) und die Pathologie (Krankheitslehre). Dieses Fachwissen scheint mit Heilen erstmal nicht allzu viel zu tun zu  haben. Für mich teilt sich die Arbeit eines Heilpraktikers oder Tierheilpraktikers in zwei Bereiche: Zuerst muss man wissen, mit welchen Erkrankungen und Problemen der Patient zu tun hat. Hierzu sind Fachkenntnisse in oben genannten Bereichen unabdinglich. Erst wenn der Tierheilpraktiker, eventuell auch mit Hilfe der Schulmedizin, eine Diagnose erstellt hat, kommt der zweite Teil, die Behandlung.

Hier muss ein Tierheilpraktiker aus Sorgfaltsgründen richtig über die Behandlung des Patienten entscheiden: Liegen eine Verletzung oder ein Tumor vor, welche eine Operation erfordern? In diesem Falle ist es erforderlich, dass ein Tierarzt die Verletzung versorgt oder den Tumor operiert. Zusätzlich kann der Tierheilpraktiker dem Patient immens durch bestimmte Homöopathische Arzneimittel helfen, damit die Wunde schnell und problemlos heilt. Kommt der Juckreiz der Haut durch falsche Ernährung und ist eine Futterumstellung zu empfehlen? Oder leidet das Tier an einer Stauballergie, welche zum Beispiel gut mit klassischer Homöopathie behandelt wird?

„Tierheilpraktiker“ ist im Gegensatz zum „Heilpraktiker“ kein geschützter Begriff. Bisher war und ist eine Prüfung vor einem Amtstierarzt nicht Pflicht (Was ich mir jedoch sehr wünschen würde). Aus diesem Grunde liegen sowohl der Lehrplan als auch interne Abschlussprüfungen der einzelnen Tierheilpraktikerschulen in deren eigenem Ermessen.